Schenkungsverbot

Das Schenkungsverbot im
revidierten Erbrecht

Nach Abschluss eines Erbvertrages sind Schenkungen unter neuem Erbrecht anfechtbar, wenn Sie mit dem Erbvertrag nicht vereinbar sind und nicht vorbehalten worden sind. Im Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung am 25.03.2023, erfahren Sie mehr über diese Neuerung.

Gerne beraten und begleiten wir Sie bei Ihrer Nachlassplanung und prüfen, ob bereits abgeschlossene Erbverträge allenfalls anzupassen wären.