Selbstbestimmung – auch nach Verlust der Handlungsfähigkeit – ist für viele Menschen ein Bedürfnis. Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, wer in Ihrem Namen die anstehenden Entscheidungen fällen soll.
Im Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung am 04.12.2021, erfahren Sie mehr über diese beiden Instrumente der Selbstbestimmung.
Bei Fragen steht unser Team Ihnen gerne zur Verfügung.