Im Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung am 22.06.2022, erfahren Sie mehr über die per 01.01.2023 in Kraft getretenen Neuerungen im Erbrecht.
Gerne beraten und begleiten wir Sie bei der Planung Ihres Nachlasses, bringen Ihre Wünsche auf Papier und nehmen die erforderlichen Beurkundungen vor.