Mit dem Inkrafttreten der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.
Erfahren Sie im Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung am 26.03.2022, welche Gestaltungsspielräume diese Neuerungen für gleichgeschlechtliche Paare im Ehe- und Erbrecht bieten.